AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von FUTUROMUNDO
(A). AGB für FUTUROMUNDO Events
(A) FUTUROMUNDO Events
1 Allgemeines
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Ticketverkäufe der Futuromundo GmbH i. Gr., Baumreute 53, 70199 Stuttgart („Veranstalter“) im Rahmen der FUTUROMUNDO Events gegenüber ihren Besuchern.
2 Ticketbestellung / Masterclasses- und Side Event-Bewerbung
Tickets können – je nach Verfügbarkeit – sowohl für die Konferenzveranstaltung, die FUTUROMUNDO NIGHTSHIFT (Party), sowie etwaige andere Events des Veranstalters bestellt werden. Der jeweilig angegebene Ticketpreis ist sofort fällig und das vom Besucher angegebene Zahlungsmittel wird unmittelbar nach dem Bestellprozess belastet.
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Veranstalter wird insoweit zusammen mit dem jeweiligen inhaltlich Verantwortlichen für die Masterclass („Redner“) unter allen Bewerbern eine Auswahl treffen. Die ausgewählten Bewerber werden vom Veranstalter gesondert benachrichtigt. Ein Anspruch auf Zulassung zu einer Masterclass besteht nicht. Von den ausgewählten Teilnehmern einer Masterclass werden dem veranstaltenden Unternehmen der Masterclass Daten übermittelt, um einen weiteren Austausch im Rahmen der Veranstaltung sowie im Anschluss zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Zulassung zu einem Side Event besteht nicht.
Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Besuchers nur zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events sowie zur Kommunikation vor und nach der Veranstaltung. Bei einer Bewerbung für eine Masterclass werden Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Unternehmen/Institution des Bewerbers an den jeweiligen Redner der Masterclass oder den Veranstalter des Side Events zwecks Auswahl und Kontakt übermittelt. Alles Weitere kann unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.
3 Rückgabe von Tickets/ Absage und Verlegung des Events / Hinweis zum Widerrufsrecht / Promocodes
Erworbene Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen. Stornierungen durch Teilnehmer oder durch den Veranstalter können nicht vorgenommen werden. Dies gilt auch bei Krankheit, nicht Teilnahme oder sonstigen Gründen. Eine Rückgabe von Tickets ist nur bei Absage oder einer unzumutbaren Verlegung des jeweiligen Events möglich. Eine Verlegung gilt dann als unzumutbar, sofern der neue Termin oder Veranstaltungsort dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist.
Dies gilt jedoch nicht, sofern die Absage oder Verlegung aufgrund von höherer Gewalt erfolgt (siehe dazu § 5).
Der Veranstalter wird eine Absage oder Verlegung des jeweiligen Events unverzüglich auf seiner Webseite bekannt geben. Im Falle einer Absage oder unzumutbaren Verlegung erstattet der Veranstalter den Ticketpreis. Aussteller-, Referenten- und Themenankündigungen sind unverbindlich und können jederzeit vom Veranstalter geändert werden.
Der Besucher hat gemäß § 312g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, selbst wenn er nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher Tickets bestellt.
4. Promocodes
Promocodes sind Gutschein-Codes, die vom Veranstalter für eine bestimmte Person oder Personengruppe und/oder mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgegeben werden und zu einer Reduzierung des Ticketpreises im Bestellvorgang führen. Indem im Bestellvorgang ein Promocode verwendet wird, erklärt der Nutzer, zur Verwendung des Promocodes berechtigt zu sein.
Der Verkauf oder die sonstige Weitergabe von Promocodes an Dritte außerhalb des vom Veranstalter vorgegebenen Verwendungszwecks (zusammen auch die „Weitergabe“) ist untersagt. Einmalig nutzbare Promocodes verlieren bei Weitergabe ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zur Nutzung für Tickets im Bestellprozess. Durch entsprechende ungültige Promocodes generierte Tickets für FUTUROMUNDO Events berechtigen nicht zum Einlass zum entsprechenden FUTUROMUNDO Event.
Werden Promocodes missbräuchlich verwendet, ist der Veranstalter berechtigt, den mittels des Promocodes getätigten Ticketkauf bis zum Ende des FUTUROMUNDO Events zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht) und rückabzuwickeln. Eine missbräuchliche Verwendung liegt vor, wenn ein Promocode nicht von der vorgesehenen Person oder Personengruppe oder für den vom Veranstalter vorgegebenen Verwendungszweck verwendet wird oder nicht auf dem vom Veranstalter vorgesehenen Weg dem Nutzer zur Kenntnis gelangt (z.B. durch Verkauf oder andere Weitergabe, Veröffentlichung, ein öffentliches oder nichtöffentliches Teilen in sozialen Netzwerken oder über andere Kanäle durch Dritte, zusammen die „missbräuchliche Verbreitung“). Wird dem Veranstalter eine missbräuchliche Verbreitung eines bestimmten, mehrfach nutzbaren Promocodes bekannt, wird die missbräuchliche Verwendung des entsprechenden Promocodes durch jeden Nutzer widerleglich vermutet. Ebenso kann der Veranstalter bei einer missbräuchlichen Verbreitung oder missbräuchlichen Verwendung die Nutzung des betreffenden Promocodes insgesamt vorzeitig einstellen oder sonst untersagen.
5 Übertragung und Verfall von Tickets
Die Tickets sind personengebunden und grundsätzlich nicht übertragbar. Sollten Tickets bis ein Tag vor Eventbeginn nicht vollständig ausgefüllt werden (Name, Vorname, E-Mailadresse) verfallen diese und berechtigen nicht mehr zum Einlass.
Hinsichtlich des untersagten Verkaufs oder der sonstigen Weitergabe von Promocodes gilt Ziff. (A) 4 Abs. 2 dieser AGB.
6 Höhere Gewalt
Findet die das jeweilige Event aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Staatstrauer, Witterungseinflüsse, Streik oder Krieg, nicht statt oder wird sie deshalb verlegt, so ist der Veranstalter nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. Eine Rückerstattung des Tickets erfolgt in diesem Fall nicht.
7 Einlass zum Event
Der Besuchende muss bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket vorweisen. Da die Tickets personengebunden sind, kann sie/er auch aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Wird dem Besuchenden Einlass gewährt, erhält er ein nicht übertragbares Abzeichen (z.B. ein Event Badge oder ein Wrist Band), das sie/er während des jeweiligen Events bei sich tragen muss, insbesondere um nach Verlassen der Veranstaltungsräume wieder eingelassen zu werden.
Um für alle Besucher ein jeweils sicheres und angenehmes Event zu gewährleisten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Besuchern den Einlass zu verwehren, sofern sie aggressiv oder ausfallend erscheinen oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Veranstaltungsräume gebracht werden.
8 Hausrecht und -ordnung / Ambush- / Guerilla Marketing
Bei den Events übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthaltes in den Veranstaltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Ambush / Guerilla Marketing-Maßnahmen kann der Besucher von der weiteren Teilnahme an dem Event ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltungsräume zu verlassen. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen den Besucher bleiben unberührt.
9 Allgemeine Haftungsbeschränkung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt im Falle der Verletzung etwaiger Garantieversprechen oder arglistig verschwiegener Mängel.
Der Veranstalter haftet im Übrigen nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Besucher regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall schränkt sich die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters und sowie seiner Organe.
10 Besondere Haftungsbeschränkung für die Garderobe
Sofern der Veranstalter bei einem Event unentgeltlich anbietet, Gegenstände, z.B. Mäntel, Jacken, Koffer oder Taschen, für den Besucher zu verwahren („Garderobe“) gelten hierfür folgende Bedingungen:
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Der Besucher darf keine Wertgegenstände (z.B. Laptops, Smartphones, Schmuck), Datenträger mit vertraulichen und/oder geschäftlichen Informationen, Zahlungsmittel/-karten oder Reisetickets an der Garderobe abgeben;
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der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden durch Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen handeln einer seiner Organe und/oder Verrichtungs- und/oder Erfüllungsgehilfen.
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Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf maximal 500 Euro pro Besucher.
11 Nutzungsrechte
(1) Mit dem Einstellen von Texten und anderen Inhalten (zusammen „Inhalte“) räumen Sie FUTUROMUNDO das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Inhalte, auch zu werblichen Zwecken, zu vervielfältigen, zu speichern, zu veröffentlichen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und in allen audio-visuellen Medien, insbesondere unter futuromundo.com, auf sozialen Netzwerken oder mobilen Angeboten (Apps) von FUTUROMUNDO oder über das Onlineangebot der Kooperationspartner von FUTUROMUNDO zu nutzen. Davon umfasst ist das Recht, die Inhalte an Dritte zu übertragen oder zu sublizenzieren.
FUTUROMUNDO übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte. Für die Inhalte sind allein Sie verantwortlich; OMR prüft auch nicht die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit der Inhalte. FUTUROMUNDO stellt insoweit lediglich Speicherplatz zur Verfügung.
(2) Sie sichern zu, die nötigen Rechte für das Einstellen von Inhalten in das Angebot von FUTUROMUNDO innezuhaben. In der Regel besitzen Sie die erforderlichen Rechte nur, wenn Sie die betreffenden Inhalte selbst angefertigt haben oder von Dritten eine Einwilligung zur Veröffentlichung erhalten haben. Sie stellen FUTUROMUNDO von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung der Rechtezusicherung vollumfänglich frei (inklusive angemessener Rechtsverfolgungskosten).
12 Datenschutz
Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Besuchers nur zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events. Bei einer Bewerbung für eine Masterclass werden Vor- und Nachname, Unternehmen und Position des Bewerbers an den jeweiligen Redner der Masterclass zwecks Auswahl übermittelt. Alles weitere kann in unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.
Sofern und soweit der Besucher darin eingewilligt hat, können die vom Besucher angegebenen Daten auch zu Werbezwecken vom Veranstalter genutzt oder Dritten (etwa Aussteller) übermittelt werden. Der Besucher kann seine Einwilligung dabei jederzeit gegenüber dem Veranstalter wiederrufen (etwa durch E-Mail an: hello@futuromundo.com).
13 Sonstige Regelungen
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart, sofern es sich bei dem Besucher um einen Kaufmann handelt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der BRD können sich auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
Stand: 10. Nov. 2024